Kostenlose Mietvertragsprüfung bei Nachlassobjekten
Bevor geräumt oder renoviert wird, prüfen wir den Mietvertrag: Welche Arbeiten sind überhaupt geschuldet? Das spart regelmäßig mehrere tausend Euro.
Was geprüft wird
Ein Mietvertrag enthält Klauseln zu Schönheitsreparaturen, Renovierung, Instandhaltung und Rückgabe. Ob diese Klauseln wirksam sind und welche Arbeiten daraus tatsächlich anfallen, ist oft unklar. Wir stellen die tatsächlichen Umstände zusammen:
- Vereinbarte Klauseln zu Schönheitsreparaturen und Renovierung
- Fristen, Formvorschriften und Rückgabemodalitäten
- Zustand des Objekts im Verhältnis zu diesen Klauseln
- Absehbar anfallende Arbeiten und ihr Umfang
Was Sie bekommen
Eine schriftliche Aufstellung der Vertragslage und der absehbaren Arbeiten — als tatsachenbezogene Ersteinschätzung zur Vorbereitung Ihrer Entscheidung.
Was es nicht ist
Keine Rechtsberatung. Wir bewerten nicht rechtlich und treten nicht anwaltlich auf; die rechtliche Bewertung bleibt beim Nachlasspfleger, bei der Anwältin oder beim Gericht. Wir liefern die Grundlage, auf der diese Bewertung schnell möglich ist.
Warum kostenlos
Weil der Aufwand klein ist und weil es beide Seiten schützt: Wenn früh klar ist, welche Arbeiten geschuldet sind, gibt es später weniger Streit und keine Rechnung für Arbeiten, die niemand beauftragt hätte. Nennen Sie uns die Objektadresse — die Prüfung ist unabhängig davon, ob Sie uns danach weiter beauftragen.
So läuft es ab
Unterlagen senden
Objektadresse und Mietvertrag — ein Termin vor Ort ist nicht nötig.
Prüfung
Wir arbeiten die Klauseln, Fristen und den Zustand durch.
Aufstellung
Sie erhalten die Zusammenstellung der absehbaren Arbeiten schriftlich.
Entscheidung
Sie entscheiden, was beauftragt wird — mit belastbarer Grundlage.
Kurz beantwortet
Alle Fragen anzeigen
Ist die Prüfung wirklich kostenlos?
Ja, unabhängig davon, ob Sie uns danach mit der Abwicklung beauftragen.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. Es ist eine tatsachenbezogene Ersteinschätzung. Die rechtliche Bewertung bleibt beim Nachlasspfleger, bei einer Anwältin oder beim Gericht.
Was brauchen Sie dafür?
Die Objektadresse und den Mietvertrag, gern als Foto oder PDF. Ein Termin vor Ort ist nicht erforderlich.
Gilt das auch vor einer Räumung?
Ja, gerade dann: Vor der Räumung lässt sich der Umfang der geschuldeten Arbeiten noch beeinflussen.
Weitere Leistungen
Mietvertrag liegt vor — und Sie fragen sich, was wirklich fällig ist?
Schicken Sie uns Objektadresse und Mietvertrag. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.